Personalwesen

  • Organisation der Kurzarbeit von den ersten Planungen über Betriebsratsverhandlungen bis hin zur Endabrechnung
  • Umsetzung von Gleitzeit, variabler Arbeitszeit und Vertrauensarbeitszeit
  • Änderungen von  bestehenden Gleitzeitvereinbarungen, variablen Arbeitszeitvereinbarungen und Vertrauensarbeitszeitsvereinbarungen
  • Einführung der betrieblich notwendigen Regelungen, um sich an arbeitsrechtliche Vorschriften zu halten (Höchstarbeitszeit, Pausenregelungen etc.)
  • Erarbeitung von Betriebsvereinbarungen (z.B. Videoüberwachung, Urlaub, Überwachung Arbeitnehmer)
  • Unterstützung der Personalabteilung und der Führungskräfte oder Übernahme der gänzlichen Durchführung von zB bezahlten Absenzen (§ 8 Abs 3 AngG, Pflegeurlaub), Ausbildungskostenrückersatz, beim Eintritts- und Austrittsprozess, Elternteilzeit, Nebenbeschäftigungen, persönlicher Feiertag, Reisezeiten, Überstunden, Urlaubsvorgriff, verschlechternde Versetzungen, MItarbeiterbeurteilung
  • Regelungen für Schlüsselfunktionen
  • Einführung und Erfüllung der laufenden Pflichten bei variablen Vergütungen
  • Unterstützung bei der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat
  • Ausgestaltung von Arbeitsbeziehungen zu Mitarbeitern
  • Dienstrechtliche Maßnahmen
  • Unterstützung bei der Verpflichtung von Mitarbeitern, zB zum Datenschutz, Bankgeheimnis, Konkurrenzverbot
  • Einführung oder Änderungen von Telearbeit
  • Durchführung von Kündigungen und Entlassungen
  • Koordinierung und fachliche Unterstützung bei Prüfungen des Arbeitsinspektorats
  • Aufklärung von Betrugsfällen